Rücknahme von Elektro-und Elektronikgeräten
Kundeninformation zur Entsorgung von Elektro Altgeräten
Verbraucher und Verbraucherinnen sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Porta hilft Ihnen dabei, Ihre Elektro-Altgeräte unter Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien gemäß § 17 ElektroG umweltverträglich zu entsorgen.
Rücknahmestellen
Alle unsere Verkaufshäuser und Zentralläger sind registrierte Rückgabestellen für Elektro-und Elektronikgeräte sowie für Möbel mit Elektro-Komponenten oder Elektro-Komponenten aus Möbeln.
Erläuterung
Möbel mit Elektro-Komponenten sind Möbel, die elektrische / elektronische Bauteile enthalten, die nicht zu entfernen sind, ohne das Möbelstück zu zerstören (Bsp.: Massagesessel mit eingebautem Motor, Sessel mit integrierter Musikanlage / Lautsprechern) Die Entsorgung erfolgt wie bei einem Elektro-Großgerät
Elektro-Komponenten aus Möbeln sind elektrische / elektronische Bauteile, die sich leicht demontieren lassen, wie z.B. LED-Leuchten aus einer Schrankwand / Vitrine oder Motoren an Lattenrosten, die mit Schnellspanneinrichtungen am Lattenrost fixiert sind. Die Entsorgung erfolgt getrennt d.h. für die Entsorgung des Möbel ist der Kunde zuständig.
Sie können in Verbindung mit einem Neukauf eines Elektro-und Elektronikgeräts bzw. eines Möbel mit Elektro-Komponenten Ihre Altgeräte unabhängig von der Größe im Tausch „Alt gegen Neu“ an unseren Rücknahmestellen zurückgeben.
Elektro Kleingeräte, darunter fallen Geräte mit einer Kantenlänge, die 25 cm nicht überschreitet wie z.B. ein Toaster, ein Bügeleisen etc., können in haushaltsüblichen Mengen bei unseren Rücknahmestellen unabhängig von einem Kauf zurückgegeben werden.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Laut EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) personenbezogene Daten auf den Elektro-und Elektronikgeräten durch den Endverbraucher gelöscht bzw. entfernt werden müssen.
Batterien oder Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen zudem vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen werden und können getrennt bei uns entsorgt werden.
Bei Lieferung eines eigenständigen oder verbauten Elektrogerätes der Produktkategorie 1 (Geräte mit Kühlmitteln oder Ölen), 2 (Bildschirmgeräte, Monitore und TV-Geräte) oder 4 (Große Geräte mit mehr als 50cm Kantenlänge) nimmt Porta Ihr Altgerät kostenlos zurück. Teilen Sie gerne Ihrem Einrichtungsberater den Wunsch auf Rücknahme vor Lieferung des Neugeräts mit.