Verstöße anonym und vertraulich melden

Beschwerde­management für Gesetzesverstöße

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Hintergründe zur Gesetzeslage und zu den Werten der porta Unternehmensgruppe

Der gute Ruf der porta Unternehmensgruppe ist ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb. Er baut auf unseren Unternehmenswerten Zuverlässigkeit, persönliches Engagement und Fairness auf.

porta ist ein faires Unternehmen. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. So ist es auch in unseren Compliance Zielen verankert. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen.

Über das nachfolgende porta Hinweisgebersystem können Personen Regelverstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes melden und so dazu beitragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und ein vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern. Auch Hinweise zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken können über das Hinweisgebersystem eingereicht werden. Darüber hinaus können von allen Mitarbeitern auch andere Compliance-Verstöße, beispielsweise aus den Bereichen Datenschutz, Diebstahl, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruption, Produktsicherheit, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betrug, Geldwäsche, Buchhaltungsbetrug, Umweltschutz und sonstige Verstöße über das Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Justizia Hinweisgebersystem

Details zum Hinweisgebersystem

Wir prüfen jede Meldung und gehen ihr konsequent nach. Ein wesentlicher Grundpfeiler des Hinweisgebersystems ist das Prinzip eines anonymen Verfahrens. Wir garantieren den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Druck auf Hinweisgebende und alle Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei porta zu fördern, wird nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines ergebnisoffenen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) und schreibt einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vor.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Ziel ist, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Mit einem Klick gelangen Sie zur Erfassung Ihres Anliegens im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

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