5 JAHRE GARANTIE

auf MONDO Möbel!
Mondo Möbel

Wichtige Informationen

Bei MONDO legen wir viel Wert auf Service und Qualität: Exklusives Möbel-Design, intelligente Funktionen, ausgesuchte Materialien; sorgfältige und fachgerechte Verarbeitung garantieren dauerhaften Komfort beim Wohnen und Einrichten mit MONDO. Den hochwertigen Anspruch unserer Möbel unterstreichen wir mit einem ausdrücklichen Leistungsversprechen: 5 Jahre Garantie auf alle neuen MONDO Möbel! 

Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von 2 Jahren für die Dauer von 5 Jahren für MONDO Möbel. Sie ist nicht übertragbar und erstreckt sich räumlich auf das Land, in dem der MONDO Handelspartner bei Abschluss des Kaufvertrages seinen Sitz hat. Die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen.  Unabhängig von dieser Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, ist unentgeltlich.

Auf was bezieht sich die Garantie?
Die MONDO 5-Jahres-Garantie bezieht sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit mit Ausnahme vonBezugs- materialien, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung von MONDO Möbeln.
Für was gilt die Garantie nicht?
Ausstellungsware, Gartenmöbel, Leuchten, Heimtextilien und Teppiche, Einbauspülen, Mischbatterien, Küchenzubehör, Elektrogeräte und -motoren, Lampen und Leuchten sowie andere zugekaufte Komponenten von Fremdherstellern sowie zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau stehen.

Garantiebedingungen

Garantiegeber ist der umseitig angegebene MONDO Handelspartner, bei dem die Ware gekauft wurde. Bei diesem ist die Garantie auch geltend zu machen. Der Kunde muss dem MONDO Handelspartner den Kaufbeleg vorlegen. Steht fest, dass ein Garantiefall vorliegt, muss der Kunde dem MONDO Handelspartner das MONDO Möbel zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der MONDO Handelspartner.  Ein Verlangen von Mängelbeseitigung in Kenntnis, dass tatsächlich kein Mangel des gekauften Produktes vorliegt, oder der Mangel im eigenen Verantwortungsbereich liegt, stellt eine Vertragsverletzung dar, die nicht zum Schadenersatz verpflichtet. 

Wichtige Hinweise:

Damit Sie im Schadensfall Ihre Garantie-Ansprüche wirksam geltend machen können, bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Möbel- und Gebäudetechnik müssen kombinierbar sein; insbesondere bauliche Veränderungen (Antenne, Strom, Wasser, Gas) sind mit Ihrem MONDO Handelspartner oder Elektro- bzw. Sanitärfachgeschäft abzustimmen. Alle Vorleistungen müssen vor Aufbau abgeschlossen sein.

Wir raten Ihnen, Gebrauchsspuren vor Übernahme des gekauften Produktes zu dokumentieren. Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis zum Modell-, Dekor- oder Ausführungsauslauf garantiert werden. Zu allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften, Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Möbel-Gütepasses. MONDO Produkte entsprechen strengen Qualitätsanforderungen. MONDO Qualitätsbeauftragte stellen die hohen Standards sicher. Bei Beachtung der richtigen Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsanweisungen sowie bei sachgerechter Nutzung garantieren wir Ihnen lange Freude an unseren Produkten. Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren MONDO Handelspartner.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Normale und natürliche Verschleißerscheinungen.

  • Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch.  

  • Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen.

  • Schäden durch unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen. 

  • Für elektrische, elektronische und sanitäre Bauteile gelten die Montage und
    Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise des Herstellers. Vor Wandmontagen raten wir Ihnen, aus Sicherheitsgründen den Verankerungsgrund 
prüfen zu lassen, da die mitgelieferte, zu verwendende Beschlagtechnik nur für Beton- und Festmauerwerk vorgesehen ist. Bei abweichender Wandbeschaffenheit wie Gipskarton oder Hohlstein muss eine andere, der Belastung angemessene Spezialbefestigung eingesetzt werden. Sachgerechter Transport, 
Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Voraussetzungen der Garantieleistung. Der hohe Gebrauchs- und 
Funktionsnutzen von MONDO Möbeln ist nur durch präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche 
 Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen dauerhaft gewährleistet.

  • Schäden durch unübliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs.

  • Schäden durch sachfremden Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln.

  • Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände.

  • Schäden durch Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Kleidung.

  • Schäden durch Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur.

  • Schäden durch mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden, Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, 
 Witterung.

  • Verschmutzungen wie z. B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel.

  • Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion) 

  • Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen.

  • Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel sowie ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche.

  • Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat.
    Warentypische Produkteigenschaften (z. B. materialbedingte Maserungsabweichungen in Holzoberflächen, Vernarbungen in Naturleder und ähnliches), die 
keinen Sachmangel darstellen.